Die im Glossar vorgestellten Erläuterungen sind in der Regel zu verstehen als projektspezische Abgrenzungen, d. h. Definitionen von ökonomischen bzw. sportbezogenen Begrifflichkeiten, wie sie im Projekt Verwendung finden. Es handelt sich explizit nicht um allgemeingültige Definitionen.
Allgemeine Begrifflichkeiten
Sportsatellitenkonto (SSK)
SSK ist ein Akronym von „Sportsatellitenkonto“. Das Sportsatellitenkonto hat das Ziel, die wirtschaftliche Bedeutung des Sports innerhalb der VGR sichtbar zu machen.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp)
Das Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) hat die Aufgabe, Forschungsbedarf zu ermitteln und Forschungsvorhaben auf dem Gebiet des Sports (Ressortforschung) zu initiieren, zu fördern und zu koordinieren, die Forschungsergebnisse auszuwerten und den Transfer der Forschungsergebnisse in die Praxis in Zusammenarbeit mit dem Sport zielgruppenorientiert vorzunehmen. (www.bisp.de). BMWK und BISp waren bis 2022 Auftraggeber des Forschungsprojektes „Sportsatellitenkonto Deutschland. Seit 2023 wird das Projekt alleine vom BISp getragen.
Wirtschaftsbereiche/-Zweige
„Die Klassifikation der Wirtschaftszweige dient der einheitlichen statistischen Erfassung der wirtschaftlichen Tätigkeiten von Unternehmen, Betrieben und anderen statistischen Einheiten in Deutschland. Sie basiert auf der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) und trägt durch tiefere Untergliederung nationalen Bedürfnissen Rechnung.“ (destatis 2008)
Berichtsjahr
Das „Berichtsjahr“ bezeichnet im Kontext der amtlichen Statistiken dasjenige Kalenderjahr, auf welches sich die jeweilige veröffentlichte Statistik bezieht. Da amtliche Statistiken in der Regel nicht jahresaktuell gehalten werden können, liegen Berichtsjahr und Veröffentlichungsjahr zumeist um zwei bis drei Jahre auseinander. Amtliche Statistiken lassen sich anhand geeigneter Indikatoren auf aktuellere Jahre bestenfalls fortschreiben.
Kontext Volkswirtschaft
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen (VGR)
Die VGR ist die zentrale gesamtwirtschaftliche Statistik. Sie besteht aus der Inlandsprodukts- und Nationaleinkommensberechnung sowie der Input-Output-Rechnung, der Vermögens-, Außenwirtschafts-, Erwerbstätigen-, Arbeitsvolumen- und Finanzierungsrechnung. Alle Teilrechnungen zusammen bilden das Wirtschaftsgeschehen eines Wirtschaftsgebietes für eine abgelaufene Periode in seiner quantitativen Gesamtheit ab. Sie ergeben als systematisch erstellte, aufeinander abgestimmte und miteinander verflochtene Strom- und Bestandsrechnungen das Gesamtsystem der VGR.
Input-Output-Rechnung (IOR)
Die IOR werden innerhalb der EU von den nationalen statistischen Ämtern im regelmäßigen Turnus erstellt und dienen primär der Darstellung der sektoralen branchenbezogenen Wirtschaftsverflechtung innerhalb der Volkswirtschaft. Sie bestehen aus Aufkommenstabelle und Verwendungstabelle (SUT) als Basistabellen der IOR und einem Satz an symmetrischen Input-Output-Tabellen (IOT).
Basistabellen der IOR
Die Basistabellen der IOR ermöglichen mit ihrer kombinierten Darstellung der Produktionswerte und Vorleistungen nach Gütergruppen und Wirtschaftsbereichen den Übergang von den Ergebnissen der Inlandsproduktberechnung der VGR zu den Ergebnissen der Input-Output-Rechnung der VGR und umgekehrt.
Aufkommenstabelle
In der Aufkommenstabelle wird im Detail die im Inland hergestellte Produktion nach Gütern und Wirtschaftsbereichen nachgewiesen. Der Nachweis erfolgt zu Herstellungspreisen, also einschließlich Gütersubventionen, aber ohne Gütersteuern. Sie zeigt die Produktionsverflechtung bzw. das Produktionsprogramm von Waren und Dienstleistungen innerhalb der verschiedenen Wirtschaftsbereiche der Volkswirtschaft. Im hinteren Teil werden die güterspezifischen Importe ergänzt., um so das Guteraufkommen zu Herstellungspreisen ausweisen zu können. Der Übergang zum Güteraufkommen zu Anschaffungspreisen erfolgt durch den Nachweis bzw. die Umbuchung der auf den einzelnen Waren liegenden Handelsspannen.
Verwendungstabelle
In der Verwendungstabelle wird sowohl die intermediäre Verwendung von Gütern im Produktionsprozess als auch die letzte Verwendung von Gütern für die einzelnen Komponenten der Endnachfrage (Konsum, Investitionen sowie Exporte) dokumentiert. Eine zeilenmäßige Betrachtung zeigt die Absatzstruktur der im Inland nachgefragten Waren und Dienstleistungen. Eine spaltenmäßigen Betrachtung zeigt die Kostenstruktur der inländischen Wirtschaftsbereiche. Neben den Aufwendungen für Vorleistungen werden ergänzend die dazu im Produktionsprozess von den Wirtschaftsbereichen benötigen Primärinputs (u.a. Arbeitnehmerentgelte, Abschreibungen, Nettobetriebsüberschuss) nachgewiesen.
Input-Output-Tabelle (IOT)
Symmetrische IOT geben mit ihrer kombinierten Darstellung der Produktionswerte und Vorleistungen nach Gütergruppen und Produktionsbereichen einen detaillierten Einblick in die Güterströme und Produktionsverflechtungen in der Volkswirtschaft und mit der übrigen Welt. Es erfolgt eine Zerlegung des Gesamtgüteraufkommens auf die Güter aus inländischer Produktion und aus Importen. Die symmetrischen IOT werden bevorzugt zur Analyse des sektoralen Strukturwandels innerhalb der Wirtschaft eingesetzt.
Endnachfrage
Die Endachfrage grenzt sich von der im Produktionsprozess benötigten Vorleistungsnachfage ab. Sie setzt sich aus dem Konsum, den Anlageinvestitionen, den Vorratsveränderungen und den Exporten zusammen.
Bruttoinlandsprodukt (BIP)
Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist die zentrale Kennzahl der VGR. Es misst den Wert der im Inland hergestellten Waren und Dienstleistungen, die während eines Jahres innerhalb der Landesgrenzen einer Volkswirtschaft als Endprodukte hergestellt wurden.
Bruttowertschöpfung
Die Bruttowertschöpfung ist eine Kennzahl VGR. Sie ergibt sich aus dem Gesamtwert der im Produktionsprozess erzeugten Waren und Dienstleistungen, abzüglich des Werts der Vorleistungen.
Produktion
Die Produktion erfasst den Wert der im Inland produzierten Waren und Dienstleistungen (Produktionswert).
Konsum
Der Konsum setzt sich aus den Konsumausgaben der privaten Haushalte, der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck und den Konsumausgaben des Staates zusammen.
Anlageinvestitionen
Anlageinvestitionen setzen sich aus Investitionen in Bauten und Ausrüstungen zusammen. Ausrüstungen zeichnen sich dadurch aus, dass diese nicht fest mit den Bauten verbunden bzw. bewegliche Anlagen sind (u.a. Heizungsanlagen, Maschinen, Fahrzeuge).
Nettogütersteuern
Nettogütersteuern ist der Saldo aus Gütersteuern und Gütersubventionen. Beim Übergang von der Bruttowertschöpfung (zu Herstellungspreisen) zum Bruttoinlandsprodukt sind die Nettogütersteuern (Gütersteuern abzüglich Gütersubventionen) global hinzuzufügen, um zu einer Bewertung des Bruttoinlandsprodukts zu Markt- bzw. Anschaffungspreisen zu gelangen.
Import
Einfuhr von Waren und Dienstleistungen.
Export
Ausfuhr von Waren und Dienstleistungen.
Kontext Sportkonsum
Vilnius-Definition des Sports
Mit der „Vilnius-Definition des Sports“ wurde eindeutig festgelegt, für welche Produktionsaktivitäten innerhalb der Klassifikationen der Wirtschaftsstatistik ein Sportbezug gegeben sein kann. In einem umfassenden Ansatz wurden weit mehr als 400 für den Sport relevante Aktivitäten mit den ihnen zugeordneten Produkten identifiziert (vgl. SpEA 2007, Ahlert 2013). Diese können nach den folgenden drei Differenzierungen des Sportbegriffs untergliedert werden:
• Statistische Definition: Sie beinhaltet die in NACE, Rev. 2 (Klassifizierung wirtschaftlicher Tätigkeiten in der Europäischen Gemeinschaft) in Wirtschaftsbereich 93.1 genannten „sportlichen Aktivitäten“ (u.a. Vereine, Verbände, Ligen, Fitnesszentren).
• Enge Definition: Alle Aktivitäten, die zur Ausübung des Sports notwendig sind (Waren und Dienstleistungen in den in der Wertschöpfungskette vorgelagerten Bereichen, u. a. Herstellung von Sportgeräten, Handel mit Sportwaren, Sportwerbung); sowie alle Aktivitäten, die in der „statistischen Definition“ enthalten sind.
• Weite Definition: Alle Aktivitäten, die den Sport als Vorleistung benötigen, d.h. die einen Bezug zum Sport haben, ohne zur Ausübung von Sport notwendig zu sein (Waren und Dienstleistungen auf nachgelagerten Märkten, u.a. Sporttourismus, Sportmedien, Sportnahrungsmittel); sowie alle Aktivitäten der „engen Definition“.
Das für Deutschland entwickelte SSK orientiert sich an der weiten Definition des Sports und an den auf europäischer Ebene erarbeiteten Empfehlungen zu seiner Erstellung. Es berücksichtigt die generellen methodischen Erläuterungen zur Erstellung von angebots- und nachfrageseitig abgestimmten Satellitenkonten für andere Themenfelder (Ahlert et al. 2019).
Sportaktivität
Sport wird in diesem Projekt explizit als Repräsentation der durch die Forschungsgruppe der Universität Mainz identifizierten 71 Sportarten sowie der damit korrespondierenden Sportler und Sportevents verstanden.
Mit dieser Definition des Sports ist eine Abgrenzung zu nichtsportbezogenen sonstigen Freizeitaktivitäten und -events sichergestellt. Auch Freizeitaktivitäten mit starkem Körpereinsatz (u. a. Timbersports) oder erhöhtem Risikoverhalten („Freakveranstaltungen“ – u. a. Bungee-Jumping oder Hockern) jenseits der hier betrachteten Sportarten werden damit nicht berücksichtigt. Unterschieden werden die Sportarten in Mannschafts- und Individualsportarten. Sport wird darüber hinaus differenziert in Spitzensport und Breitensport.
Sportarten und Sportartencluster
Vom Sportsatellitenkonto werden insgesamt 71 Sportarten bzw. Sportartencluster umfasst. Ein Sportartencluster kann mehrere, änliche Sportarten einschließen (z. B. beim „Kampfsport“ die Disziplinen Aikido, Karate, Judo, Ju Jutsu, Taekwondo, Kickboxen, …). Die Festlegung der Sportartencluster erfolgte im Rahmen der Grundlagenstudie zum Sportkonsum von Preuss, Alfs und Ahlert (2012). Die 71 Sportartencluster im Detail: Download.
Intensität
Ausmaß, in dem Sport betrieben werden kann. Im Sportsatellitenkonto werden die folgenden Intensitäten abgebildet, auch einzeln für die 71 Sportartencluster: Mindestens 1x pro Woche, mindestens 1x pro Monat, mindestens 1x pro Jahr, seltener.
Trendsportarten
Trendsportarten werden im Rahmen des SSK nicht erfasst, sofern diese sich nicht einem der 71 Sportartencluster zuweisen lassen und/oder diese keine „kritische“ Größe erreichen. Selten ausgeübte Sportarten sind statistisch nur schwer messbar.
Leistungs- oder Spitzensport
Spitzensport wird definiert durch die Teilnahme an national und/ oder international bedeutenden Wettkämpfen. Die Definition der dem Spitzensport zugehörigen Ligen und Individualsportler ist dabei sportartspezifisch zu treffen. Im Rahmen dieses Projektes erfolgt die Zuordnung daher explizit durch die befragten Vereine, Verbände und Ligen, aber auch der Sporttreibenden selbst.
Im Kontext der Primärerhungen zum Sportverhalten der Bevölkerung ist Leistungs- oder Spitzensport wie folgt festgelegt:
„Allgemein wird Leistungssport nicht nur über die damit verbrachte Zeit (in der Regel tägliches Training) oder die körperliche Anstrengung während des Trainings definiert. Leistungssportler sollten regelmäßig an Wettkämpfen auf nationaler und /oder internationaler Ebene teilnehmen.“
Breitensport
Breitensport definiert sich im Ausschluss zum Spitzensport. Jeder Sport, der nicht als Spitzensport ausgeübt wird, ist Breitensport.
Konsummuster
Aktiver Sport: Die Ausgaben für die aktive Ausübung des Sports sind vielfältig, der aktive Sportkonsum setzt sich aus vielen einzelnen Bestandteilen zusammen. Die einzelnen Sportarten weisen dabei jeweils charakteristische Konsummuster auf. Konsummuster beschreiben die Zusammensetzung der Ausgabenbereiche. Von der Ausrüstung mit Sportgeräten, Sportschuhen und Sportbekleidung über Vereinsbeiträge, Ausgaben für die Nutzung von Sportanlagen bis hin zu Produkten zur Prävention (wie z. B. Bandagen oder Schmerzgels) und Ausgaben für sportbezogene Fahrten, Sporturlaube sowie Tagesausflüge reichen die Kategorien des sportbezogenen Konsums.
Beim „passiven“ Sport, also beim „Zuschauersport“, reichen die Kategorien von Ausgaben für den Besuch von Sportveranstaltungen (u. a. Eintritte, Verpflegung, Fahrten) über den Kauf von Fanartikeln bis zu Ausgaben für Sport im PayTV.
Eine Übersicht über die einbezogenen Konsumkategorien findet sich beispielsweise hier: Sportwirtschaft. Fakten und Zahlen, Ausgabe 2018. Download.
Kontext Sportsponsoring, Werbung und Medienrechte
Sportsponsoring, Werbung und Medienrechte
Sponsoring und Werbung – aber auch der Handel mit Medienrechten – haben sich in den letzten Jahren immer stärker zu einer wichtigen Einnahmequelle des Profisports, aber auch des Breiten- und Leistungssports in den Vereinen entwickelt. Sponsoring, Werbung und Medienrechte stellen neben dem sportbezogenen Konsum der Bevölkerung („Sportkonsum“) und den Investitionen in Sportstätten eine der drei Säulen des SSK und damit auch einen Forschungsschwerpunkt dar.
Sponsoring
Sportsponsoring bzw. sportbezogenes Sponsoring fördert in Form von Geld, Sachmitteln und Dienstleistungen explizit eine Sportart, einen Einzelsportler, eine Mannschaft, eine Sportveranstaltung oder einen Sportverein/ -verband mit der Erwartung, eine die eigenen Kommunikations- und Marketingziele unterstützende Gegenleistung zu erhalten. Zu diesem Zweck sind beim Sport Lizenzrechte zu erwerben.
Neben dem Sportsponsoring im Kontext der klassischen Produkt- und Imagewerbung ist insbesondere dem sportbezogenen Mediensponsoring Rechnung zu tragen.
Innerhalb dieser Studie werden alle direkt bei den Unternehmen im Zuge des Sportsponsorings angefallenen Aufwendungen vollständig erfasst (vgl. auch Definition zu Nutzbarmachung/ Aktivierung).
Aktivierung
Im Kontext des SSK werden unter Aktivierungskosten alle Folgekosten zur Nutzbarmachung bzw. Kapitalisierung der erworbenen Lizenzrechte entlang der hier betrachteten spezifischen Wertschöpfungskette der Werbung wegen des Sports verstanden. Unter Kostengesichtspunkten fallen im Rahmen der Aktivierung von Lizenzrechten auf Seiten des Sponsors sowohl interne als auch externe (Folge-)Kosten des Sponsorships an, die es innerhalb der Unternehmensbefragung zu erfassen gilt.
– INTERN: Durchführung innerhalb des eigenen Unternehmens (z. B. Mitarbeiter aus der Marketing-Abteilung entwickelt die Werbemaßnahme)
– EXTERN: Beauftragung von Dienstleistern außerhalb des eigenen Unternehmens (u. a. Werbeagentur, Werbefilmer, Medienagentur, PR-Agentur)
Mäzenatentum
Das Mäzenatentum ist Ausdruck der (finanziellen) Förderung von Personen oder Organisationen ohne die Erwartung einer direkten Gegenleistung oder der wahrgenommenen Assoziation des Förderers mit dem Geförderten. Dem Mäzenatentum liegt daher keine gesellschaftliche Nutzenerwartung zugrunde; es basiert auf altruistischem Handeln.
Innerhalb des SSK wird Mäzenatentum zugunsten des Sports nicht berücksichtigt, weil
– Ausgaben für Werbung bzw. Sponsoring zugunsten des Sports im Zentrum des Interesses stehen.
– Unternehmen als Mäzene zugunsten des Sports (u. a. Sportler, Sportorganisation) de facto nicht in Erscheinung treten, da dieses aus einer betriebswirtschaftlichen Sicht keinen Sinn macht; sofern dies der Fall ist, machen es die Unternehmer i. d. R. als Privatpersonen. Sie finanzieren dann dieses Engagement aus ihrem versteuerten Privateinkommen.
Werbung
Allgemeine begriffliche Abgrenzungen – Betriebswirtschaftliche Definition
Werbung bezeichnet die Information einer Zielgruppe über ein Objekt, damit diese das Objekt wahrnimmt und positiv beurteilt (Gabler Marketing Lexikon 2001, S. 793). Dafür werden Kommunikationsmedien genutzt. Kommunikationsmedien sind Gegenstände und Hilfsmittel, die der Vermittlung von Informationen aller Art dienen. Sie lassen sich grob in Printmedien (z. B. Presse, Plakat) und in elektronische Medien (z. B. Rundfunk, Kino, Online) einteilen (Gabler Marketing Lexikon 2001, S. 316).
Operationalisierung im Kontext des SSK
Innerhalb dieses Projektes wird jegliche Werbung als sportbezogen bezeichnet, wenn sie direkt von den Produzenten der sportcharakteristischen Güter in Auftrag gegeben wird. Zur besseren Operationalisierung wird festgelegt, dass die produktive Haupttätigkeit – das Kerngeschäft – dieser Unternehmen zweifelsfrei sportcharakteristisch ist. Nur in diesen Fällen wird der Werbeaufwand zu 100 Prozent im Detail der jeweils betroffenen Kostenbereiche erfasst. Andernfalls wird der Werbeaufwand anteilig berücksichtigt.
Medienrechte
Medienrechte sind nicht eindeutig definiert und werden meist synonym mit Rundfunkübertragungsrechten verwendet. Der Begriff der Übertragungsrechte umfasst alle Befugnisse, die einem Veranstalter zuwachsen müssen, um ein Ereignis direkt, zeitversetzt oder als Zusammenfassung übertragen zu können (Brösel 2002, S. 42).
Sportbezogen sind Medienrechte dann, wenn sie sich eindeutig auf die mediale Berichterstattung bzw. die Übertragung einer Sportveranstaltung bzw. eines -wettbewerbs beziehen. Da die von Medieneinrichtungen erworbenen sportbezogenen Übertragungsrechte primär durch die von Unternehmen im Kontext der Medienberichterstattung durchgeführte Werbung finanziert werden, erfolgt im Rahmen des SSK eine explizite Berücksichtigung der sportbezogenen Medienrechte.
Aus Sicht der VGR zählen Übertragungsrechte zu den immateriellen nichtproduzierten Vermögensgütern. Sie werden primär von den Veranstaltern der Sportwettbewerbe an die Medieneinrichtungen als exklusive Nutzungsrechte zum Zweck der sportbezogenen Berichterstattung bzw. Übertragung verkauft. Während die zu entrichtenden Entgelte bzw. Gebühren für die Unternehmen der Medienwirtschaft Vorleistungskosten darstellen, sind sie für die entsprechenden Veranstalter ein Bestandteil ihrer Produktion.
Lizenzen
Allgemeine begriffliche Abgrenzungen – Betriebswirtschaftliche Definition
Mit einer Lizenz räumt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer das Recht ein, ein gewerbliches Schutzrecht zu benutzen. Gegenstand eines Lizenzvertrages können vor allem Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Marken, Warenzeichen und Namen sein. Der Eigentümer eines Lizenzrechtes verantwortet neben der Selektion und Akquisition geeigneter Lizenznehmer die vertraglichen Regelungen der Lizenzvergabe. Hierzu zählt insbesondere, was konkret lizenziert werden soll, welcher Exklusivitätsgrad den Lizenznehmern eingeräumt werden soll, welche Beschränkungen diesen aufzuerlegen sind (räumlich, zeitlich, sachlich) und in welcher Höhe Lizenzentgelte zu entrichten sind (Gabler Marketing Lexikon 2001, S. 385).
Operationalisierung im Kontext dieser Studie
Sportbezogen sind Lizenzen dann, wenn sie mit Zahlungen an die Akteure des Sports verbunden sind. Der Erwerb von sportbezogenen Lizenzrechten ist zwingend erforderlich, sofern sich Unternehmen im Kontext von Produkt- und Imagewerbung als Sponsor präsentieren. Die anfallenden Lizenzgebühren werden deswegen als Kosten erfasst. Lizenzen sind Teil der immateriellen, nichtproduzierten Vermögensgüter. Die anfallenden Lizenzgebühren stellen Dienstleistungsentgelte für die Nutzung dieser Güter dar. Einerseits stellen sie für den Lizenznehmer Vorleistungsaufwand und andererseits für den Lizenzgeber Produktion dar.
Kontext Sportstätten
Sportstätten
Sportstätten werden im Rahmen des SSK explizit als Repräsentation der mit den 71 Sportarten korrespondierenden Ausübungsorte verstanden.
Dafür werden den 71 Sportarten Ausübungsorte zugeordnet. Die Zuordnung der Sportstätten zu den Sportarten ist
dabei keine 1-zu-1-Zuordnung. Viele Sportarten werden in Multifunktionshallen ausgeübt, nur Spezielle Sportstätten beziehen sich auf eine besondere Sportart. Selbst hier bleibt zu berücksichtigen, dass manche Sportarten mehrere Varianten aufweisen, die jedoch (zumindest teilweise) dieselbe(-n) Sportstätte(-n) benötigen (z. B. Snowboard Alpin, Snowboard Freestyle, nutzen i. d. R. gleiche Bergaufstiegsanlagen, teilweise gleiche Pisten, Freestyler jedoch noch zusätzlich oder verstärkt Halfpipes).
Ausgeschlossen werden Sportgelegenheiten, in denen ein minimaler sportbezogener wirtschaftlicher Aufwand erfolgt („Eh-da-Flächen“: d. h. öffentlicher und privater Raum, der nicht ursächlich für den Sport geschaffen ist und keine volkswirtschaftlich nennenswerten Kosten verursacht, jedoch zur Sportausübung genutzt wird, z. B. Rasenplätze bzw. Natursportflächen zur Ausübung von Gymnastik, Felder und Wiesen für Crosslaufen, Waldwege zum Joggen, Bundesstraßen, auf denen Rennrad gefahren, Industriebrachen, auf denen sportgeklettert wird). Dies geschieht in erster Linie vor dem Hintergrund, ein belastbares und konservatives Mengen- und Wertgerüst zu generieren, und um nicht dramatisch zu überschätzen.
Kernsportanlagen
„Kernsportanlagen sind ungedeckte und gedeckte Sportanlagen für Schwimmen, Leichtathletik und Spielsportarten. Sie sollen in der Regel den Wettkampfanforderungen der Fachverbände oder dem Rahmenplan Schulsport entsprechen und für Übungs- und Trainingszwecke nutzbar sein.“ (Senatsverwaltung für Inneres und Sport, 2009, S. 14). Kernsportanlagen sind demnach Sporthallen, Sportplätze und Bäder, ausgenommen Spaßbäder, Kur-, Heil- und medizinische Bäder.
Spezielle Sportanlagen
Zu den Speziellen Sportanlagen zählen die Sportanlagen, die nur für eine spezielle Sportart genutzt werden (z. B. Kegelbahn, Bobbahn, Skisprungschanze) (Senatsverwaltung für Inneres und Sport, 2009, S. 14.).
Besondere Sportanlagen (Sportanlagen mit besonderer Zweckbestimmung)
„Sportanlagen mit besonderer Zweckbestimmung sind Sportstätten, die nicht oder nur eingeschränkt von der Allgemeinheit genutzt werden können (Beispiele: Landesleistungszentren, Bundeswehr- und Polizeisportanlagen)“ (Senatsverwaltung für Inneres und Sport, 2009, S. 14).
Sportgelegenheiten
Flächen, die ursprünglich nicht für sportliche Zwecke geschaffen wurden, aber dennoch räumlich und zeitlich Möglichkeiten für eine sportliche Sekundärnutzung bieten. Sie stehen allen Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere für informelle Sportaktivitäten, kostenlos zur Verfügung.
Anlagenart
Gedeckt – Sportanlagen, die überdacht sind (z.B. Sporthallen)
Ungedeckt – Sportanlagen unter freiem Himmel (z.B. Freibäder)
Investitionen in Sportstätten: Wertbestand, Werterhaltung, Wertsteigerung
Der Neubau einer Sportstätte ist eine Investition. Der dabei gebildete Wertbestand definiert sich durch die Investitionskosten und die erwartete Nutzungsdauer der Sportstätte. Im Zeitraum der Nutzung können dann werterhaltende und wertsteigernde Maßnahmen erfolgen. Unter werterhaltenden Leistungen werden Maßnahmen verstanden, die darauf abzielen den Wert des Objekts innerhalb der Nutzungsdauer zu erhalten (z. B. Renovierung, Instandhaltung, Pflege des Gebäudes). Im Vergleich dazu gibt es wertsteigernde Maßnahmen, die den Bestandswert oder die Nutzungsdauer erhöhen (z. B. neue Ausrüstung, neues Teilgebäude). Wenn der Wert des Objektes durch die Baumaßnahmen gesteigert wird, sind diese Maßnahmen auch nach Abschluss der Fertigstellung Investitionen.
Modernisierung
Unter Modernisierung wird der Umbau oder die Umrüstung einer Anlage oder eines Teils einer Anlage verstanden und dient der nachhaltigen Steigerung des Bestandswertes eines Objekts. Dies kann z. B. durch den Ersatz veralteter Bauteile, Materialien, Konstruktionen, technischer Einrichtungen, Ausstattungen und Geräte erfolgen. Modernisierungen sind wertsteigernd und damit als Investitionen zu betrachten. (vgl. Korbion/Mantscheff/Vygen, 2009; Breuer, 1997, S.187). Die jährlichen Modernisierungskosten von bestehenden Sportstätten können durch die Abschreibungsraten erschlossen werden.
Ausrüstungsinvestitionen
Eine Ausrüstungsinvestition ist eine Investition in Ausrüstungsgegenstände der Anlage, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind (z. B. Sportgeräte, Matten, Bänke). Zu den Bau- und Ausrüstungsinvestitionen gehören auch planende, steuernde und rechtliche Leistungen im Rahmen des Baus. Zu den Investitionen der Sportstätte gehören auch Investitionen in: Funktionsgebäude und -räume (Technik, Sanitäranlagen, Umkleiden u. ä.),
– Gymnastik-, Konditions- und Krafttrainingsräume,
– Sozialräume (Räume für Aufenthalt, Kommunikation und Verwaltung), die nach Art, Größe, Lage und Funktion nicht über den Bedarf des Sports hin-ausgehen (vgl. Landessportbund Brandenburg, 2009),
– unmittelbar in die Sportstätte integrierte Gastronomiegebäude und die zugehörige Ausrüstung.
Explizit nicht Teil der Investition ist der Grundstückswert.
Instandsetzung und Pflege
Instandsetzung/Sanierung
Unter einer Instandsetzung/Sanierung versteht man im Bauwesen die Beseitigung von Schäden, die die Nutzung einer Anlage in Frage stellen, d. h. die Wiederherstellung des zum bestimmungsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustands (Soll-Zustandes) eines Objekts. Dabei sollten auch Schadensursachen behoben werden, die zum Verfall des Gebäudes geführt haben. Ziel ist die Herstellung des ursprünglichen, mangel-freien Zustandes der Anlage (vgl. Korbion/Mantscheff/Vygen, 2009; Breuer, 1997, S.187).
Renovierung
Unter Renovierung werden die Beseitigung von Abnutzungserscheinungen und optische Verbesserungen einer gebrauchsfähigen Anlage verstanden, die sonst keine nennenswerten Schäden aufweist.
Pflege- und Unterhaltungskosten
Unter den Pflege- und Unterhaltungskosten werden Kosten der zur funktionsmäßigen Nutzung erforderlichen Pflege- und Unterhaltungsarbeiten zum Erhalt des baulichen, sicherheitsrelevanten und sportfunktionellen Soll-Zustandes einer Sportstätte, soweit es nicht technische Anlagen betrifft sowie dafür notwendige Betriebsaufwendungen (z. B. Kosten für Personal, Geräte und Betriebsmittel), verstanden.
Betrieb und Nutzung
Bei Leistungen zum Betrieb sind enge und erweiterte Betriebskosten zu unterscheiden.
Enge Betriebskosten
Zu den engen Betriebskosten zählen die Kosten, die zum täglichen Gebrauch der Sportstätte notwendig sind. D. h. Strom, Wasser und sonstige Nebenkosten sowie dafür notwendige Betriebsaufwendungen (z. B. Kosten für Personal, Geräte und Betriebsmittel).
Erweiterte Betriebskosten
Zu den erweiterten Betriebskosten zählen Kosten, die zum Betrieb nicht zwangsläufig notwendig sind, jedoch mit der Nutzung der Sportstätte unmittelbar einhergehen: d. h. Kosten für Veranstaltungen (Personal, Aufbauten, Sachmittel, Ausstattung der Gastronomie). Explizit nicht Teil der erweiterten Betriebskosten sind die Gebrauchsmittel der Gastronomie/ Catering. Ebenfalls nicht eingeschlossen sind Einsätze des öffentlichen Dienstes bei Sportveranstaltungen (Polizei, Feuerwehr).
Kontext Organisierter Sport
Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB)
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) ist der Dachverband deutscher Sportbünde und -verbände. Er setzt sich dafür ein, Sport in Deutschland zu fördern. Der DOSB ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Frankfurt. Hervorgegangen ist er aus dem Deutschen Sportbund und dem Nationalen Olympischen Komitee für Deutschland. (www.dosb.de)
Sportentwicklungsbericht (SEB)
Die Sportentwicklungsberichte – „Analysen zur Situation der Sportvereine in Deutschland“, kurz SEB, haben das Ziel, die Entscheidungsträger im organisierten Sport sowie in der öffentlichen Sportpolitik und -verwaltung zeitnah mit politikfeld- und managementrelevanten Informationen zu versorgen (Argumentations- und Handlungswissen). Mit Hilfe dieser Unterstützung soll die Wettbewerbsfähigkeit des organisierten Sports in Zeiten eines dynamischen sozialen Wandels gestärkt werden. Die Sportentwicklungsberichte stellen in dieser Form eine Weiterentwicklung der Finanz- und Strukturanalysen des deutschen Sports (FISAS) dar. Finanziert wird das Vorhaben von den 16 Landessportbünden, dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) sowie dem Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp).
Organisationsgrad
Unter “organisiertem” Sport wird allgemeinhin und auch im Sportsatellitenkonto die Ausübung von Sport in einem Sportverein bezeichnet.
In den Statistiken des organisierten Sports (beispielsweise den Bestandserhebungen des DOSB) wird der „Organisationsgrad“ berechnet als Verhältnis der Vereinsmitgliedschaften zur Anzahl der Gesamtbevölkerung.
Im Sportsatellitenkonto gibt der “Organisationsgrad” den Anteil der in einem Sportverein sporttreibenden Personen an allen sporttreibenden Personen an.